Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen ab-weichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Ne-benabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Ver-kaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegen-beweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Angebot und Vertragsabschluss Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
3. Nutzung von Leistungen Sollte es sich bei dem erworbenen Produkt, beziehungsweise dem Dienst, zumindest als Komponente des Gesamtprodukts, um eine Software oder sonstiges technologisches Pro-dukt handeln, so entnehmen sie sämtliche Informationen hinsichtlich eingeräumter Nut-zungsrechte, Handhabung und weiterer produktspezifischer Aspekte den angehangenen Nutzungsbedingungen, respektive dem Lizenzvertrag sowie produktspezifischen Handbü-chern oder Anleitungen.
4. Mitwirkungspflichten Sofern eine Software Gegenstand des zugrundeliegenden Angebots ist, treffen den Käu-fer umfangreiche Mitwirkungspflichten zur Gewährleistung von Funktionalität und Sicher-heit. Es werden, der Rechtspflicht entsprechend, regelmäßige Sicherheitsupdates sowie wei-tere Aktualisierungen im Rahmen eines Pflegevertrags für Soft- , beziehungsweise ein Wartungsvertrag für Hardware angeboten. Zur Realisierung von Pflege und Wartung kom-men dem Käufer die Pflichten zu, Updates zu installieren, beziehungsweise den Zugang zu den Anlagen, welche gewartet werden sollen, zu gewährleisten. Weitere Mitwirkungs-flichten können aufgrund des jeweiligen Pflege-/Wartungsvertrags entstehen. Ausgenom-men hiervon sind sogenannte SaaS- (Software as a Service) Dienstleistungen. Weiterhin müssen Mängel, insbesondere die Funktionalität betreffend, als solche, bei al-len Produkten, gegenüber den ausgewiesenen und damit zuständigen Mitarbeitern ange-zeigt werden, um ein Recht auf entsprechende Beseitigung geltend zu machen.
5. Überlassene Unterlagen An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterla-gen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums
- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugäng-lich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
6. Preise und Zahlung
6.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk aus-schließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfol-gen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lie-ferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe der gesetzlichen Vorgaben erhoben.
6.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
6.5 Sofern der geschuldete Betrag insoweit von der Entwicklung der Preise oder Werte für Güter oder Leistungen beeinflusst wird, als diese unsere Selbstkosten bei der Erbringung der Gegenleistung unmittelbar beeinflussen, behalten wir uns die Möglichkeit einer ent-sprechenden Preisanpassung vor. Diese Preisanpassung bezieht sich lediglich auf Wa-ren, beziehungsweise Dienstleistungen, insbesondere solche, die über einen längeren un-begrenzten Zeitraum regelmäßig erfolgen, für welche kein einmaliger Festpreis vereinbart wurde.
7. Software-Lizenzvereinbarung
7.1 Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist die Nutzung der Software, die Gegenstand des Kaufvertrags ist (im Folgenden „Software“ genannt).
7.2 Der Käufer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für eigene geschäftliche Zwecke, welche sich der angefügten Sys-tembeschreibung entnehmen lassen. Die Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Insbesondere darf der Käufer die Software weder vermieten, verleihen noch anderweitig unzweckmäßig vervielfältigen.
7.3 Der Käufer darf die Software nur auf einem Computer installieren und nutzen. Eine gleichzeitige Nutzung auf mehreren Computern ist nicht gestattet, sofern sich aus dem Angebot kein anderer Umstand ergibt. In diesem Fall geht die konkrete diesbezügliche Angebotsgestaltung vor.
7.4 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Käufer darf die Software nicht verän-dern, übersetzen, dekompilieren, disassemblieren oder reverse-engineeren. Ebenso ist es dem Käufer nicht gestattet, Teile der Software zu extrahieren oder zu reproduzieren.
7.5 Die Software wird dem Käufer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version übergeben. Der Käufer hat kein Recht auf zukünftige Updates oder Upgrades, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Gewährleistung für die, der Systembeschreibung zu entnehmende, Funktionalität beträgt 1 Jahr.
7.6 Die Lizenz wird für eine unbefristete Laufzeit erteilt, sofern nicht anders vereinbart. In diesem Fall lässt sich die abweichende Vereinbarung dem zugehörigen konkreten Ange-bot entnehmen, insbesondere die mögliche zeitliche Befristung der Lizenz wird im Angebot geregelt und ist im Einklang mit diesen Verkaufsbedingungen zulässig. Die Lizenzver-einbarung endet automatisch, wenn der Käufer gegen eine der Bestimmungen dieser Li-zenzvereinbarung verstößt.
7.7 Die Vergütung für die Software ist im Kaufpreis enthalten. Der Käufer ist nicht berech-tigt, die Software weiterzuverkaufen.
7.8 Im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung ist der Käufer verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und die Software sowie alle Kopien und Dokumentationen an den Verkäufer zurückzugeben oder zu vernichten.
7.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam sein oder wer-den, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftli-chen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
8. Zurückbehaltungsrechte Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Lieferzeit
9.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
9.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufäl-ligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
9.3 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lie-ferverzugs im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
9.4 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
10. Gefahrübergang bei Versendung Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lie-ferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
11.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versi-chern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten recht-
zeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Be-steller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand ge-pfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
11.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsver-kehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Be-steller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
11.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Be-stellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit an-deren, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigen-tum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Be-stellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmä-ßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
11.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei-zugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
11.6 Sollte es sich bei der gelieferten Sache um eine Software handeln oder eine solche Be-standteil der gelieferten Sache sein, behalten wir uns sämtliche Eigentumsrechte an dem Quellcode vor. Dieser wird zu keinem Zeitpunkt in das Eigentum des Bestellers überge-hen oder diesem sonst in irgendeiner Form ausgehändigt oder zugänglich gemacht wer-den.
11.7 Weiterhin behalten wir uns grundsätzlich, sollte es sich bei dem Produkt um eine soge-nannte Machbarkeitsanalyse handeln, sämtliche Rechte an allen Bildern, welche im Rah-men der Durchführung jener entstehen, vor. Ausgenommen hiervon sind Bilder, welche personenbezogene Daten beinhalten und deren Verwendung im Konflikt mit geltendem Recht zum Datenschutz (DSGVO, BDSG und weitere) steht oder stehen könnte.
12. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
12.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelie-ferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vor-sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzli-che Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzu-holen.
12.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rück-griffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
12.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenser-satzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
12.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge feh-lerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Be-triebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandset-zungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
12.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf-wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausge-schlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nach-träglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
12.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausge-henden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Be-stellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
13. Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, entsprechend ihrer sich aus der Gesamtvorhabensbeschreibung ergebenden Aufgaben und Leistungen, zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutz Grundverordnung, des Bundes-datenschutzgesetzes bzw. der anwendbaren Landesdatenschutzgesetze.
Der Käufer verpflichtet sich, sofern eine Übertragung von Daten seinerseits stattfindet, le-diglich komplett anonymisierte Daten zu übermitteln. Sollte der Vertragszweck eine Über-sendung und anschließende Verarbeitung von Daten mit Personenbezug erfordern, so ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen.
14. Sonstiges
14.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
14.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages ge-troffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.